Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1. Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Geschäftsbedingungen) gelten für alle Handelsaktivitäten von MCC-ModelCarParts;
  2. Die Kenntnisnahme und Annahme dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden erfolgt durch die Abgabe eines schriftlichen Angebots an ihn;
  3. In den Fällen, in denen diese Voraussetzungen nicht vorliegen, liegt die Entscheidungsbefugnis allein bei MCC-ModelCarParts.

Artikel 2. Identität des Unternehmers

MCC-ModelCarParts  
Adres Kazernehof 40 5017EV Tilburg
Telefoonnummer +31652629983
E-mailadres: heinz@mcc-modelcarparts.nl
KvK-nummer 52833208
BTW-identificatienummer NL001168545B05
   

 

 

 

Artikel 3. Abschluss von Verträgen

  1. Ein Vertrag mit einem Kunden in den Niederlanden kommt zustande, nachdem ein vom Kunden zur Genehmigung vorgelegter Kostenvoranschlag unterzeichnet, datiert und zurückgesendet wurde und eine Anzahlung in Höhe von 50 % des fälligen Gesamtpreises geleistet wurde von MCC-ModelCarParts erhalten.
  2. Ein Vertrag mit einem Kunden aus dem Ausland kommt zustande, nachdem ein vom Kunden zur Genehmigung unterzeichnetes, datiertes und zurückgesandtes Angebot vorliegt und der vollständige Selbstkostenpreis bei MCC-ModelCarParts eingegangen ist.
  3. MCC-ModelCarParts ist in geeigneten Fällen berechtigt, eine Bestellung abzulehnen oder die Lieferung an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Bei Ablehnung einer Bestellung durch MCC-ModelCarParts wird der Kunde ohne Angabe von Gründen darüber informiert und die Anzahlung bzw. Anzahlung innerhalb von maximal einem Monat zurückerstattet. Sofern an die Lieferung bestimmte Bedingungen geknüpft sind, erfolgt diese erst nach Rücksprache mit dem Kunden und dessen schriftlicher Zustimmung.

Artikel 4. Preise und Zahlungen

  1. MCC-ModelCarParts behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Preise seiner Produkte zu ändern. Ist dies nach Annahme des Angebots durch den Kunden und Zahlung von mindestens einem Prozentsatz des fälligen Gesamtkostenpreises der Fall, nimmt MCC-ModelCarParts Kontakt mit dem Kunden auf, der das Recht hat, den Vertrag aufgrund der Preiserhöhung innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen vierzehn Tage nach Benachrichtigung durch MCC-ModelCarParts. MCC-ModelCarParts erstattet die Anzahlung bzw. Zahlung innerhalb von maximal einem Monat.
  2. Die von MCC-ModelCarParts berechneten Preise verstehen sich in Euro (€) inklusive Mehrwertsteuer, jedoch exklusive Versandkosten und/oder Nebenkosten.
  3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Begleichung der MCC-ModelCarParts geschuldeten Beträge. Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung. Der Kunde, der sich nicht auf Artikel 231 bis 247 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
  4. Kommt der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug oder ist er in Verzug, gehen alle angemessenen Kosten, die zur außergerichtlichen Durchsetzung der Zahlung anfallen, zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der in der niederländischen Inkassopraxis üblichen Vorgehensweise berechnet. Wenn MCC-ModelCarParts jedoch höhere Inkassokosten entstanden sind, die vernünftigerweise erforderlich waren, sind die tatsächlich entstandenen Kosten erstattungsfähig. Eventuell anfallende Rechts- und Durchsetzungskosten werden ebenfalls vom Kunden erstattet. Der Kunde schuldet außerdem Zinsen auf die geschuldeten Inkassokosten.

Artikel 5. Lieferung

  1. MCC-ModelCarParts lässt bei der Annahme von Bestellungen und der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen größte Sorgfalt walten.
  2. MCC-ModelCarParts liefert an die im Angebot angegebene Adresse.
  3. MCC-ModelCarParts wird angenommene Bestellungen schnellstmöglich ausführen, grundsätzlich jedoch innerhalb von 30 Tagen, sofern keine längere Lieferfrist vereinbart ist. Verzögert sich die Lieferung aufgrund unvorhergesehener Umstände oder kann ein Auftrag nicht oder nur teilweise erfüllt werden, so wird dies dem Kunden grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Auftragserteilung mitgeteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag kostenfrei zu kündigen. MCC-ModelCarParts erstattet die Anzahlung bzw. Zahlung innerhalb von maximal einem Monat.
  4. Handelt es sich um einen Verbraucherkauf nach niederländischem Recht (7:5 ff. BW), hat der Kunde das Recht, gelieferte Waren innerhalb einer Frist von 14 Werktagen ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Die Bedenkzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Kontrolle über den Fall erlangt.
  5. Rücksendungen erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Im Streitfall über die Rücksendung muss der Kunde einen schriftlichen Nachweis erbringen können, dass die Rücksendung fristgerecht erfolgt ist. Wird dieser Nachweis vom Kunden nicht erbracht, gilt die Rücksendung nicht als innerhalb der gesetzten Widerrufsfrist erfolgt. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Rücksendung trägt vollständig der Kunde.
  6. Die Rücksendung muss in der Originalverpackung, inklusive eventuellem Zubehör, Begleitpapieren und in unbeschädigtem Zustand erfolgen. Wenn Artikel vom Kunden verbraucht oder in irgendeiner Weise beschädigt wurden, erlischt das Widerrufsrecht. Die Beurteilung etwaiger Schäden bleibt MCC-ModelCarParts vorbehalten.
  7. Nachdem MCC-ModelCarParts die Rücksendung genehmigt hat, sorgt es dafür, dass die Anzahlung bzw. Zahlung innerhalb von maximal einem Monat an den Kunden zurückerstattet wird oder in Absprache mit dem Kunden ein neues vergleichbares Produkt geliefert wird.
  8. Bei Lieferungen ins Ausland gibt es keine Bedenkzeit für Verbraucher. Die Bestimmungen zur Gewährleistung bleiben jedoch unberührt.

Artikel 6. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an den gelieferten oder zu liefernden Waren geht auf den Kunden über, wenn MCC-ModelCarParts den gesamten geschuldeten Betrag erhalten hat. Erfolgt die tatsächliche Lieferung nach der Übertragung des rechtlichen Eigentums, wird MCC-ModelCarParts dafür sorgen, dass diese auf eigene Kosten und Verantwortung in einer Weise erfolgt, die von einem guten Menschen erwartet werden kann.

Artikel 7. Arbeiten vor Ort

  1. Der Kunde und MCC-ModelCarParts können vereinbaren, dass Arbeiten vor Ort durchgeführt werden.
  2. Vor der Durchführung der Arbeiten werden die gewünschten Arbeiten in gegenseitiger Absprache schriftlich festgehalten und ein Angebot erstellt.
  3. Nach Genehmigung des Angebots und Eingang einer vereinbarten Anzahlung werden die vorgesehenen Arbeiten im gegenseitigen Einvernehmen vor Ort ausgeführt. Der Kunde wird im Rahmen der Zumutbarkeit und Billigkeit alles tun, um sicherzustellen, dass die Umstände, unter denen die Arbeiten ausgeführt werden müssen, so optimal wie möglich sind.
  4. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen gelten in vollem Umfang auch für den Fall, dass MCC-ModelCarParts Arbeiten vor Ort durchführt.

Artikel 8. Haftung

  1. MCC-ModelCarParts wird alles in seiner Macht Stehende tun, um den Kunden zufrieden zu stellen. Im Falle einer Haftung von MCC-ModelCarParts ist diese stets auf maximal den Rechnungsbetrag der betreffenden Artikel beschränkt. Jede andere Haftung im weitesten Sinne des Wortes wird von MCC-ModelCarParts ausgeschlossen.
  2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MCC-ModelCarParts beruht.

Artikel 9. Garantie

  1. MCC-ModelCarParts gewährt für Privatpersonen eine 6-monatige Garantie auf die von ihr gelieferten umgebauten Autos und elektronischen Komponenten. Für gewerbliche Parteien wird ein gesonderter Vertrag geschlossen, in dem die Gewährleistungsfrist vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe der Sache an den Kunden. MCC-ModelCarParts führt ein Register, in dem die gelieferten Autos und elektronischen Komponenten enthalten sind, um das Beginn- und Enddatum der Garantiezeit zu bestimmen.
  2. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen gelten in vollem Umfang auch für die Fälle, in denen der Kunde von der Garantie Gebrauch macht.
  3. MCC-ModelCarParts berechnet die Versandkosten nur nach erfolgter Reparatur.

Artikel 10. Schadensersatz

  1. Der Kunde stellt MCC-ModelCarParts von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten vor Ort Schäden erleiden. Wird MCC-ModelCarParts aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen, ist der Kunde verpflichtet, MCC-ModelCarParts gerichtlich und außergerichtlich beizustehen und in diesem Fall unverzüglich alles zu tun, was von ihm erwartet werden kann. Ergreift der Kunde keine angemessenen Maßnahmen, ist MCC-ModelCarParts berechtigt, diese selbst ohne Inverzugsetzung zu ergreifen. Sämtliche Kosten und Schäden, die MCC-ModelCarParts und Dritten dadurch entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

Artikel 11. Geistiges Eigentum

  1. MCC-ModelCarParts behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm gemäß dem Urheberrechtsgesetz und anderen Gesetzen und Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums zustehen. MCC-ModelCarParts ist berechtigt, die durch die Vertragsabwicklung gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine streng vertraulichen Informationen des Kunden an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 12. Höhere Gewalt

  1. Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte hat MCC-ModelCarParts im Falle höherer Gewalt das Recht, die Ausführung einer Lieferung nach eigenem Ermessen auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen.
  2. Im Falle höherer Gewalt wird dies dem Kunden unter Angabe der Gründe schriftlich mitgeteilt.
  3. Im Falle höherer Gewalt ist MCC-ModelCarParts nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet, es sei denn, dieser wäre nach den Maßstäben der Zumutbarkeit und Billigkeit unter den gegebenen Umständen unzumutbar.

Artikel 13. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Für alle Rechtsbeziehungen, an denen MCC-ModelCarParts beteiligt ist, gilt ausschließlich niederländisches Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ansässig ist.
  2. MCC-ModelCarParts hat das Recht, die Streitigkeit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
  3. Die Parteien werden das Gericht erst dann anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.